Anlage 6 HRV

(zu § 50 Abs. 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2001, 3694;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)Handelsregister des AmtsgerichtsAbteilung ANummer der Firma: HR AWiedergabe des aktuellen Registerinhalts1.Anzahl der bisherigen Eintragungen:2.a)Firma: b)Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift Zweigniederlassungen:c)Gegenstand des Unternehmens: 1)3.a)Allgemeine Vertretungsregelung: b)Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:4.Prokura:5.a)Rechtsform, Beginn und Satzung: b)Sonstige Rechtsverhältnisse:c)Kommanditisten, Mitglieder 2):6.Tag der letzten Eintragung:-----

1)
Die Anmeldung des Unternehmensgegenstandes ist nur bei der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung und juristischen Personen zwingend.

2)
Mitglieder sind hier solche der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung.Anmerkung: Die beiden Kopfzeilen müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.